+14. Wenn das Portfolio, das aus allen anerkennungsfähigen Risikopositionen aus dem Mengengeschäft …
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14. Wenn das Portfolio, das aus allen anerkennungsfähigen Risikopositionen aus dem Mengengeschäft …
Wenn das Portfolio, das aus allen anerkennungsfähigen Risikopositionen aus dem Mengengeschäft des Instituts besteht, die in Absatz 11 festgelegte Bedingung nicht erfüllt, kann das Institut eine oder mehrere anerkennungsfähige große Risikopositionen aus dem Mengengeschäft im Sinne von Absatz 12 davon ausschließen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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