+16. Die gemäß Absatz 14 ausgeschlossenen Risikopositionen sollten für die Zwecke von Artikel 123 …

16. Die gemäß Absatz 14 ausgeschlossenen Risikopositionen sollten für die Zwecke von Artikel 123 …

Die gemäß Absatz 14 ausgeschlossenen Risikopositionen sollten für die Zwecke von Artikel 123 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht als Risikopositionen gelten, die eine von vielen Risikopositionen mit ähnlichen Merkmalen darstellen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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