+16. Die gemäß Absatz 14 ausgeschlossenen Risikopositionen sollten für die Zwecke von Artikel 123 …
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16. Die gemäß Absatz 14 ausgeschlossenen Risikopositionen sollten für die Zwecke von Artikel 123 …
Die gemäß Absatz 14 ausgeschlossenen Risikopositionen sollten für die Zwecke von Artikel 123 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht als Risikopositionen gelten, die eine von vielen Risikopositionen mit ähnlichen Merkmalen darstellen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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