+5. Um sicherzustellen, dass die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU …

5. Um sicherzustellen, dass die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU …

Um sicherzustellen, dass die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU genannten Kapitalausstattungsinstrumente der Zweigstelle aus einem Drittland bei Eintreten von Risiken oder Verlusten uneingeschränkt und sofort für die Deckung dieser Risiken und Verluste zur Verfügung stehen, wird in diesen Leitlinien gemäß Artikel 48e Absatz 4 der vorbezeichneten Richtlinie die Anforderung nach Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c in Bezug auf diese Instrumente festgelegt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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