+Gegenstand
---+5. Um sicherzustellen, dass die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU …
---+6. Um sicherzustellen, dass die in Artikel 48e Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU genannte …

Gegenstand

Gegenstand

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
5. Um sicherzustellen, dass die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU …

Um sicherzustellen, dass die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2013/36/EU genannten Kapitalausstattungsinstrumente der Zweigstelle aus einem Drittland bei Eintreten von Risiken oder Verlusten uneingeschränkt und sofort für die Deckung dieser Risiken und Verluste zur Verfügung stehen, wird in diesen Leitlinien gemäß Artikel 48e Absatz 4 der vorbezeichneten Richtlinie die Anforderung nach Artikel 48e Absatz 2 Buchstabe c in Bezug auf diese Instrumente festgelegt.

6. Um sicherzustellen, dass die in Artikel 48e Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU genannte …

Um sicherzustellen, dass die in Artikel 48e Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU genannte Mindestanforderung an die Kapitalausstattung, die auf dem Treuhandkonto nach Artikel 48e Absatz 3 der vorbezeichneten Richtlinie zu hinterlegen ist, jederzeit eingehalten wird und für die Zwecke des Artikels 96 der Richtlinie 2014/59/EU im Falle der Abwicklung der Zweigstelle aus einem Drittland und für die Zwecke der Liquidation der Zweigstelle aus einem Drittland im Einklang mit dem nationalen Recht zur Verfügung steht, werden in diesen Leitlinien operative Mindestbedingungen festgelegt, die von Zweigstellen aus Drittländern erfüllt werden sollten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/