+15. Sie sollten nicht vom Unternehmen an der Spitze der Zweigstelle aus einem Drittland, von einem …
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15. Sie sollten nicht vom Unternehmen an der Spitze der Zweigstelle aus einem Drittland, von einem …
Sie sollten nicht vom Unternehmen an der Spitze der Zweigstelle aus einem Drittland, von einem seiner Tochterunternehmen oder von einer Verbriefungszweckgesellschaft, zu der das Unternehmen an der Spitze der Zweigstelle aus einem Drittland enge Verbindungen hat, begeben worden sein.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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