+15. Sie sollten nicht vom Unternehmen an der Spitze der Zweigstelle aus einem Drittland, von einem …

15. Sie sollten nicht vom Unternehmen an der Spitze der Zweigstelle aus einem Drittland, von einem …

Sie sollten nicht vom Unternehmen an der Spitze der Zweigstelle aus einem Drittland, von einem seiner Tochterunternehmen oder von einer Verbriefungszweckgesellschaft, zu der das Unternehmen an der Spitze der Zweigstelle aus einem Drittland enge Verbindungen hat, begeben worden sein.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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