+16. Um festzustellen, ob die Mindestanforderung an die Kapitalausstattung nach Artikel 48e Absatz 1 …

16. Um festzustellen, ob die Mindestanforderung an die Kapitalausstattung nach Artikel 48e Absatz 1 …

Um festzustellen, ob die Mindestanforderung an die Kapitalausstattung nach Artikel 48e Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU erfüllt ist, sollten Zweigstellen aus Drittländern den Marktwert der Vermögenswerte der Kapitalausstattung heranziehen. Zweigstellen aus Drittländern sollten in der Lage sein, den Marktwert der in Absatz 12 genannten Instrumente auf der Grundlage weitverbreiteter und leicht zugänglicher Marktpreise oder, in Ermangelung solcher Preise, auf der Grundlage einer leicht zu berechnenden Formel zu bestimmen, bei der öffentlich verfügbare Informationen verwendet werden und die nicht maßgeblich auf starken Annahmen beruht.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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