+6. Diese Leitlinien gelten für die zuständigen Behörden für die Beaufsichtigung von …
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6. Diese Leitlinien gelten für die zuständigen Behörden für die Beaufsichtigung von …
Diese Leitlinien gelten für die zuständigen Behörden für die Beaufsichtigung von Kreditinstituten gemäß der Richtlinie 2013/36/EU, einschließlich der Vorkehrungen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit ihrer Mitarbeiter und der Mitglieder ihrer Führungsorgane sowie zur Bewältigung von Interessenkonflikten der Mitarbeiter und der Mitglieder der Führungsorgane einer zuständigen Behörde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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