+8. Für die Zwecke von Absatz 6 gilt Folgendes: Sind die Aufgaben der laufenden Wahrnehmung der …

8. Für die Zwecke von Absatz 6 gilt Folgendes: Sind die Aufgaben der laufenden Wahrnehmung der …

Für die Zwecke von Absatz 6 gilt Folgendes: Sind die Aufgaben der laufenden Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion der zuständigen Behörde einem geschäftsführenden Direktor oder einer vergleichbaren Position unterhalb der Ebene des ranghöchsten kollektiven Beschlussorgans im Sinne von Artikel 4a Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU oder Mitgliedern eines anderen kollektiven Gremiums übertragen, sollten diese Leitlinien auf die geschäftsführenden Mitglieder des ranghöchsten kollektiven Beschlussorgans Anwendung finden, die diesem geschäftsführenden Direktor oder den Mitgliedern dieses anderen kollektiven Gremiums Weisungen erteilen können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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