+27. Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 4a Absatz 8 der Richtlinie 2013/36/EU sollten …
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27. Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 4a Absatz 8 der Richtlinie 2013/36/EU sollten …
Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 4a Absatz 8 der Richtlinie 2013/36/EU sollten Finanzinstrumente, die zu Interessenkonflikten führen können, zumindest die Beteiligungen umfassen, die in die in Artikel 4a Absatz 7 der Richtlinie 2013/36/EU genannte Interessenerklärung aufzunehmen sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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