+27. Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 4a Absatz 8 der Richtlinie 2013/36/EU sollten …

27. Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 4a Absatz 8 der Richtlinie 2013/36/EU sollten …

Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 4a Absatz 8 der Richtlinie 2013/36/EU sollten Finanzinstrumente, die zu Interessenkonflikten führen können, zumindest die Beteiligungen umfassen, die in die in Artikel 4a Absatz 7 der Richtlinie 2013/36/EU genannte Interessenerklärung aufzunehmen sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/