+36. Für die Zwecke von Artikel 4a Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Richtlinie …

36. Für die Zwecke von Artikel 4a Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Richtlinie …

Für die Zwecke von Artikel 4a Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Richtlinie 2013/36/EU sollten die zuständigen Behörden verlangen, dass eine schriftliche Vermögensverwaltungsvereinbarung vorliegt, die eine unabhängige Portfolioverwaltung vorsieht.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/