+37. Für die Zwecke von Artikel 4a Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU sollten die …

37. Für die Zwecke von Artikel 4a Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU sollten die …

Für die Zwecke von Artikel 4a Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU sollten die zuständigen Behörden bei der Feststellung, ob ein Dritter oder ein Organismus für gemeinsame Anlagen überwiegend in Instrumente anlegt, die von den in Artikel 4a Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU genannten Unternehmen begeben wurden oder sich auf diese beziehen, unter anderem die Anlagepolitik oder -strategie berücksichtigen. 4.6.2 Einschränkungen bezüglich der Karenzzeit

Kreis der von den Karenzzeiten betroffenen Mitarbeiter oder Mitglieder des

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/