+22. Absatz 73 Buchstabe f erhält folgende Fassung: „(f) die in den Buchstaben a bis e genannten …
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22. Absatz 73 Buchstabe f erhält folgende Fassung: „(f) die in den Buchstaben a bis e genannten …
Absatz 73 Buchstabe f erhält folgende Fassung: „(f) die in den Buchstaben a bis e genannten Bedingungen sollten auch in Bezug auf neue Risikopositionen gegenüber dem Schuldner erfüllt werden, insbesondere wenn die zuvor als ausgefallen eingestuften Risikopositionen gegenüber d ies em Schuldner, die Gegenstand einer Stundungsmaßnahme waren, veräußert oder abgeschrieben worden sind.“
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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