+22. Absatz 73 Buchstabe f erhält folgende Fassung: „(f) die in den Buchstaben a bis e genannten …

22. Absatz 73 Buchstabe f erhält folgende Fassung: „(f) die in den Buchstaben a bis e genannten …

Absatz 73 Buchstabe f erhält folgende Fassung:

„(f) die in den Buchstaben a bis e genannten Bedingungen sollten auch in Bezug auf neue Risikopositionen gegenüber dem Schuldner erfüllt werden, insbesondere wenn die zuvor als ausgefallen eingestuften Risikopositionen gegenüber d ies em Schuldner, die Gegenstand einer Stundungsmaßnahme waren, veräußert oder abgeschrieben worden sind.“

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/