+170. Die zuständigen Behörden sollten zudem die Fähigkeit des Instituts bewerten, die Höhe des …

170. Die zuständigen Behörden sollten zudem die Fähigkeit des Instituts bewerten, die Höhe des …

Die zuständigen Behörden sollten zudem die Fähigkeit des Instituts bewerten, die Höhe des Marktkonzentrationsrisikos umfassend einzuschätzen, dem es entweder aufgrund von Risikopositionen, die einem einzelnen Risikofaktor unterliegen, oder aufgrund von Risikopositionen, die mehreren korrelierten Risikofaktoren unterliegen, ausgesetzt ist, wobei sie insbesondere auf Konzentrationen bei komplexen und illiquiden Produkten achten sollten. Sie sollten die vom Unternehmen selbst vorgenommene Bewertung von Konzentrationen und illiquiden Positionen überprüfen. Die zuständigen Behörden sollten von den Instituten verlangen, im Falle des Risikos einer übermäßigen Konzentration ihre Risikopositionen gegenüber einer gegebenen zentralen Gegenpartei zu verringern oder Risikopositionen über ihre Clearingkonten gemäß Artikel 7a der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 neu zuzuweisen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/