+20. Wenn beide Elemente (digitale Darstellung eines Werts und/oder Rechts und elektronische …

20. Wenn beide Elemente (digitale Darstellung eines Werts und/oder Rechts und elektronische …

Wenn beide Elemente (digitale Darstellung eines Werts und/oder Rechts und elektronische Übertragung und Speicherung unter Verwendung von DLT oder einer ähnlichen Technologie) erfüllt sind, sollten die zuständigen Behörden und andere Personen, an die sich diese Leitlinien richten, davon ausgehen, dass der Token mit einem Kryptowert im Sinne der Verordnung (EU) 2023/1114 vereinbar ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/