+5. Finanzunternehmen sollten die von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen verursachten …

5. Finanzunternehmen sollten die von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen verursachten …

Finanzunternehmen sollten die von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen verursachten aggregierten jährlichen Kosten und Verluste schätzen, indem sie die Kosten und Verluste für schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle aggregieren, die in das Referenzjahr fallen, für das die zuständige Behörde die Schätzung angefordert hat. Finanzunternehmen können als Referenzjahr entweder das abgeschlossene Kalenderjahr oder das abgeschlossene Geschäftsjahr des Finanzunternehmens, für welches das Finanzunternehmen seinen Jahresabschluss erstellt hat, wählen. Die Entscheidung eines Finanzunternehmens, ob die Schätzung auf der Grundlage des Kalenderjahres oder des Geschäftsjahres vorgelegt wird, sollte auch bei künftigen Schätzungen der aggregierten jährlichen Kosten und Verluste gelten. Finanzunternehmen können diese Entscheidung ändern, indem sie dies der zuständigen Behörde mitteilen, und unter der Voraussetzung, dass die zuständige Behörde innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung keine Einwände dagegen erhebt. Finanzunternehmen sollten Kosten und Verluste im Zusammenhang mit Vorfällen, die vor oder nach diesem Referenzjahr liegen, nicht berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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