+Kapitel I – Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
---+1. In diesen Leitlinien wird die Nutzung des Informationssystems der Europäischen Aufsichtsbehörden …
---+2. Diese Leitlinien richten sich an die in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und …
---+3. Begriffe, die in Rechtsakten verwendet und definiert werden, auf die in Artikel 1 Absatz 2 der …
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Kapitel I – Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Gegenstand
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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1. In diesen Leitlinien wird die Nutzung des Informationssystems der Europäischen Aufsichtsbehörden …
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In diesen Leitlinien wird die Nutzung des Informationssystems der Europäischen Aufsichtsbehörden durch die zuständigen Behörden und der Austausch von Informationen, die für die Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Halter qualifizierter Beteiligungen, der Direktoren und der Inhaber von Schlüsselfunktionen gemäß den in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 und Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 genannten Rechtsakten auf der Grundlage von Artikel 31a dieser Verordnung relevant sind, erläutert. Adressaten
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2. Diese Leitlinien richten sich an die in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und …
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Diese Leitlinien richten sich an die in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 sowie in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 genannten zuständigen Behörden. Begriffsbestimmungen
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3. Begriffe, die in Rechtsakten verwendet und definiert werden, auf die in Artikel 1 Absatz 2 der …
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Begriffe, die in Rechtsakten verwendet und definiert werden, auf die in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 und Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 auf der Grundlage von Artikel 31a der Gründungsverordnungen verwiesen wird, haben in diesen Leitlinien dieselbe Bedeutung. | Bewertung | eine endgültige Entscheidung einer zuständigen Behörde über die Eignung einer betroffenen Person im Einklang mit den sektorspezifischen Bestimmungen der Union, bei der es sich entweder um eine Genehmigung, einschließlich einer stillschweigenden Genehmigung, oder um eine Ablehnung, einschließlich einer stillschweigenden Ablehnung, handeln würde, auch zum Zeitpunkt der Zulassung. eine gemeinsam von EBA, EIOPA und ESMA gemäß Artikel 31a der Verordnung (EU) | | Informationssystem der Europäischen Aufsichtsbehörden | Nr. 1093/2010, der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 und der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 eingerichtete digitale Plattform. die Gesamtheit der Regeln, Spezifikationen, Vereinbarungen, Prozesse und Verfahren für die Nutzung des Informationssystems der | | Betriebsvorschriften für das Informationssystem der Europäischen Aufsichtsbehörden | Europäischen Aufsichtsbehörden durch die zuständigen Behörden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Spezifikationen, Sprachregelungen, Zugangsrechte und deren Verwaltung. Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, der | | Zuständige Behörden | Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 und von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010. ein Finanzinstitut im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 sowie | | Finanzinstitut und Finanzmarktteilnehmer | einen Finanzmarktteilnehmer im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010. Bestimmungen der Rechtsakte, auf die in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 und der Verordnung (EU) | | Sektorspezifische Bestimmungen der Union | Nr. 1095/2010 über den Austausch von Informationen Bezug genommen wird, die für die Bewertung der Eignung und Zuverlässigkeit von betroffenen Personen relevant sind. ein von einer bewertenden Behörde gemäß diesen Leitlinien über das Informationssystem der Europäischen Aufsichtsbehörden eingereichtes Ersuchen um Informationen, die | | Informationsersuchen | für die Beurteilung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit eines Halters einer qualifizierten Beteiligung, eines Direktors oder eines Inhabers einer Schlüsselfunktion eines Finanzinstituts und eines Finanzmarktteilnehmers im Einklang mit den sektorspezifischen Bestimmungen der Union relevant sind. eine zuständige Behörde, die ein | | Ersuchende Behörde | Auskunftsersuchen stellt. eine zuständige Behörde, die ein | | Ersuchte Behörde | Auskunftsersuchen erhält. eine natürliche oder juristische Person, die im Einklang mit den sektorspezifischen Bestimmungen der Union im Hinblick auf die Eignung und Zuverlässigkeit eines Halters einer | | Betroffene Person | oder mehrerer qualifizierter Beteiligungen, eines Direktors oder eines Inhabers einer Schlüsselfunktion von Finanzinstituten und Finanzmarktteilnehmern bewertet wird oder bewertet werden soll. die Rücknahme eines ausdrücklichen oder stillschweigenden Antrags oder einer | | Rücknahme von Anträgen | Anmeldung für ein Bewertungsverfahren durch den Antragsteller, bevor die zuständige Behörde eine Entscheidung getroffen hat. |
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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