+4. Für die Zwecke der Bewertung der Eignung und Zuverlässigkeit von Personen von Interesse gemäß …
|
4. Für die Zwecke der Bewertung der Eignung und Zuverlässigkeit von Personen von Interesse gemäß …
Für die Zwecke der Bewertung der Eignung und Zuverlässigkeit von Personen von Interesse gemäß den sektorspezifischen Bestimmungen der Union sollten die zuständigen Behörden das Informationssystem der Europäischen Aufsichtsbehörden nutzen, um Informationen, die für die Bewertung der Eignung und Zuverlässigkeit relevant sind, im Einklang mit diesen Leitlinien einzureichen, abzufragen und anzufordern. Eingabe von Daten in das Informationssystem der Europäischen Aufsichtsbehörden
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|