+9. Die zuständigen Behörden sollten Kontaktstellen für die Entgegennahme und Beantwortung von …
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9. Die zuständigen Behörden sollten Kontaktstellen für die Entgegennahme und Beantwortung von …
Die zuständigen Behörden sollten Kontaktstellen für die Entgegennahme und Beantwortung von Ersuchen benennen und diese Informationen im Informationssystem der Europäischen Aufsichtsbehörden zur Verfügung stellen. Die Angaben zur Kontaktstelle sollten die funktionale E-Mail-Adresse, die bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit verwendet wird, eine Telefonnummer des Referats/der Abteilung, das/die sich mit der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit befasst (optional), sowie bei relevanten Mitarbeitern Vorname(n)/Familienname, Position, berufliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer enthalten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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