+11. Bevor eine zuständige Behörde eine Bewertung der Eignung und der Zuverlässigkeit einer …

11. Bevor eine zuständige Behörde eine Bewertung der Eignung und der Zuverlässigkeit einer …

Bevor eine zuständige Behörde eine Bewertung der Eignung und der Zuverlässigkeit einer betroffenen Person gemäß den sektorspezifischen Bestimmungen der Union vornimmt, sollte die zuständige Behörde anhand des Informationssystems der Europäischen Aufsichtsbehörden feststellen, ob es eine andere zuständige Behörde gibt, die über Informationen zu dieser betroffenen Person verfügt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/