+11. Bevor eine zuständige Behörde eine Bewertung der Eignung und der Zuverlässigkeit einer …
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11. Bevor eine zuständige Behörde eine Bewertung der Eignung und der Zuverlässigkeit einer …
Bevor eine zuständige Behörde eine Bewertung der Eignung und der Zuverlässigkeit einer betroffenen Person gemäß den sektorspezifischen Bestimmungen der Union vornimmt, sollte die zuständige Behörde anhand des Informationssystems der Europäischen Aufsichtsbehörden feststellen, ob es eine andere zuständige Behörde gibt, die über Informationen zu dieser betroffenen Person verfügt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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