+22. Die zuständigen Behörden sollten bis zum 15. Mai 2025 die verfügbaren historischen Daten über …

22. Die zuständigen Behörden sollten bis zum 15. Mai 2025 die verfügbaren historischen Daten über …

Die zuständigen Behörden sollten bis zum 15. Mai 2025 die verfügbaren historischen Daten über natürliche Personen für die letzten fünf Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Leitlinien, in das Informationssystem der Europäischen Aufsichtsbehörden aufnehmen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/