+10. Der Koordinator stellt die Leistungsfähigkeit des Verfahrens auf der Grundlage der folgenden …

10. Der Koordinator stellt die Leistungsfähigkeit des Verfahrens auf der Grundlage der folgenden …

Der Koordinator stellt die Leistungsfähigkeit des Verfahrens auf der Grundlage der folgenden Voraussetzungen sicher:

  • a) Es wurde bereits ein Finanzkonglomerat gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2002/87/EG in Kooperation mit den zuständigen Behörden ermittelt;
  • b) es wurde ein Aufsichtskollegium gemäß Artikel 116 der Richtlinie 2013/36/EU oder Artikel 248 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG eingerichtet und ein Koordinator gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2002/87/EG eingesetzt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/