+10. Der Koordinator stellt die Leistungsfähigkeit des Verfahrens auf der Grundlage der folgenden …
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10. Der Koordinator stellt die Leistungsfähigkeit des Verfahrens auf der Grundlage der folgenden …
Der Koordinator stellt die Leistungsfähigkeit des Verfahrens auf der Grundlage der folgenden Voraussetzungen sicher: - a) Es wurde bereits ein Finanzkonglomerat gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2002/87/EG in Kooperation mit den zuständigen Behörden ermittelt;
- b) es wurde ein Aufsichtskollegium gemäß Artikel 116 der Richtlinie 2013/36/EU oder Artikel 248 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG eingerichtet und ein Koordinator gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2002/87/EG eingesetzt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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