+15. Bei den in Absatz 14 angesprochenen für die Beaufsichtigung relevanten Unternehmen umfasstdas …

15. Bei den in Absatz 14 angesprochenen für die Beaufsichtigung relevanten Unternehmen umfasstdas …

Bei den in Absatz 14 angesprochenen für die Beaufsichtigung relevanten Unternehmen umfasstdas Verfahren die folgenden Elemente:

  • a) alle Tochterunternehmen im EWR;
  • b) Niederlassungen im EWR, die entweder einen erheblichen Einfluss auf den lokalen Markt oder wichtig für die Branchengruppe sind, in Übereinstimmung mit der Definition derartiger Niederlassungen für die jeweiligen Branchenrichtlinien;
  • c) Tochterunternehmen und Niederlassungen außerhalb des EWR mit Relevanz für die Branchengruppe; und
  • d) die Liste der relevanten gruppeninternen Beteiligungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 11 und 12 der Richtlinie 2002/87/EG.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/