+15. Bei den in Absatz 14 angesprochenen für die Beaufsichtigung relevanten Unternehmen umfasstdas …
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15. Bei den in Absatz 14 angesprochenen für die Beaufsichtigung relevanten Unternehmen umfasstdas …
Bei den in Absatz 14 angesprochenen für die Beaufsichtigung relevanten Unternehmen umfasstdas Verfahren die folgenden Elemente: - a) alle Tochterunternehmen im EWR;
- b) Niederlassungen im EWR, die entweder einen erheblichen Einfluss auf den lokalen Markt oder wichtig für die Branchengruppe sind, in Übereinstimmung mit der Definition derartiger Niederlassungen für die jeweiligen Branchenrichtlinien;
- c) Tochterunternehmen und Niederlassungen außerhalb des EWR mit Relevanz für die Branchengruppe; und
- d) die Liste der relevanten gruppeninternen Beteiligungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 11 und 12 der Richtlinie 2002/87/EG.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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