+18. Die Anzahl der Teilnehmer an den Sitzungen oder Aktivitäten in Bezug auf zusätzliche …

18. Die Anzahl der Teilnehmer an den Sitzungen oder Aktivitäten in Bezug auf zusätzliche …

Die Anzahl der Teilnehmer an den Sitzungen oder Aktivitäten in Bezug auf zusätzliche Beaufsichtigung sollte in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen. Der Koordinator stellt sicher, dass die anderen zuständigen Behörden rechtzeitig und vollständig über die Aktivitäten und Ergebnisse der Branchenkollegien informiert werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/