+18. Die Anzahl der Teilnehmer an den Sitzungen oder Aktivitäten in Bezug auf zusätzliche …
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18. Die Anzahl der Teilnehmer an den Sitzungen oder Aktivitäten in Bezug auf zusätzliche …
Die Anzahl der Teilnehmer an den Sitzungen oder Aktivitäten in Bezug auf zusätzliche Beaufsichtigung sollte in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen. Der Koordinator stellt sicher, dass die anderen zuständigen Behörden rechtzeitig und vollständig über die Aktivitäten und Ergebnisse der Branchenkollegien informiert werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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