+27. Die zuständigen Behörden holen die Informationen von den von ihnen beaufsichtigten Unternehmen …
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27. Die zuständigen Behörden holen die Informationen von den von ihnen beaufsichtigten Unternehmen …
Die zuständigen Behörden holen die Informationen von den von ihnen beaufsichtigten Unternehmen ein und stellen sie dem Koordinator und den anderen zuständigen Behörden bereit, sofern keine besonderen Regelungen vereinbart wurden, denen zufolge eine andere zuständige Behörde mit der Einholung der jeweiligen Informationen von diesen Unternehmen betraut wurde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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