+Sammlung von Informationen
---+27. Die zuständigen Behörden holen die Informationen von den von ihnen beaufsichtigten Unternehmen …
---+28. Die Leitung über die Informationsanfragen zum Finanzkonglomerat liegt beim Koordinator. Der …

Sammlung von Informationen

Sammlung von Informationen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
27. Die zuständigen Behörden holen die Informationen von den von ihnen beaufsichtigten Unternehmen …

Die zuständigen Behörden holen die Informationen von den von ihnen beaufsichtigten Unternehmen ein und stellen sie dem Koordinator und den anderen zuständigen Behörden bereit, sofern keine besonderen Regelungen vereinbart wurden, denen zufolge eine andere zuständige Behörde mit der Einholung der jeweiligen Informationen von diesen Unternehmen betraut wurde.

28. Die Leitung über die Informationsanfragen zum Finanzkonglomerat liegt beim Koordinator. Der …

Die Leitung über die Informationsanfragen zum Finanzkonglomerat liegt beim Koordinator. Der Koordinator und die zuständigen Behörden stellen sicher, dass bereits vorliegende Aufsichtsberichte soweit wie möglich genutzt werden und eine doppelte Berichterstattung vermieden wird.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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