+Kommunikation mit dem Finanzkonglomerat
---+30. Der Koordinator ist zuständig für die Kommunikation mit dem Mutterunternehmen an der Spitze der …

Kommunikation mit dem Finanzkonglomerat

Kommunikation mit dem Finanzkonglomerat

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
30. Der Koordinator ist zuständig für die Kommunikation mit dem Mutterunternehmen an der Spitze der …

Der Koordinator ist zuständig für die Kommunikation mit dem Mutterunternehmen an der Spitze der Gruppe, oder in Ermangelung eines Mutterunternehmens, mit dem beaufsichtigten Unternehmen mit der größten Bilanzsumme in der größten Finanzbranche in der Gruppe. Die zuständigen Behörden informieren den Koordinator, bevor sie direkt mit diesem Mutterunternehmen oder beaufsichtigten Unternehmen kommunizieren. Sollte in Ausnahmesituationen keine vorherige Meldung möglich sein, informieren die zuständigen Behörden den Koordinator unverzüglich über Art und Ergebnisse der Kommunikation.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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