+52. Sofern nur ein Branchenkollegium eingerichtet wurde, werden die Aufsichtstätigkeiten bezüglich …

52. Sofern nur ein Branchenkollegium eingerichtet wurde, werden die Aufsichtstätigkeiten bezüglich …

Sofern nur ein Branchenkollegium eingerichtet wurde, werden die Aufsichtstätigkeiten bezüglich der Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten in den koordinierten Aktionsplan dieses Kollegiums aufgenommen. Die Punkte mit Bezug auf die zusätzliche Beaufsichtigung werden unter Verweis auf die Aufsichtstätigkeit gemäß Richtlinie 2002/87/EG gesondert gekennzeichnet.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/