+52. Sofern nur ein Branchenkollegium eingerichtet wurde, werden die Aufsichtstätigkeiten bezüglich …
|
52. Sofern nur ein Branchenkollegium eingerichtet wurde, werden die Aufsichtstätigkeiten bezüglich …
Sofern nur ein Branchenkollegium eingerichtet wurde, werden die Aufsichtstätigkeiten bezüglich der Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten in den koordinierten Aktionsplan dieses Kollegiums aufgenommen. Die Punkte mit Bezug auf die zusätzliche Beaufsichtigung werden unter Verweis auf die Aufsichtstätigkeit gemäß Richtlinie 2002/87/EG gesondert gekennzeichnet.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|