+UMS.4 Umsetzungsfristen
---+UMS.4.1 Festlegung von Umsetzungsfristen

UMS.4 Umsetzungsfristen

1. Übersicht

Bezeichnung Standard
UMS.4.1 Festlegung von Umsetzungsfristen

Umsetzung MUSS ein realistisches Zieldatum für die Umsetzung der bisher nicht umgesetzten Anforderungen festlegen.

Erläuterung

Für jede umzusetzende Maßnahme muss ein realistisches Zieldatum festgelegt werden, das den Umfang, die verfügbaren Ressourcen und mögliche Abhängigkeiten berücksichtigt. Die Einhaltung dieser Fristen muss nachgehalten werden. Bei Überschreitung der Fristen sind geeignete Maßnahmen einzuleiten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung