+UMS.4 Umsetzungsfristen
---+UMS.4.1 Festlegung von Umsetzungsfristen
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UMS.4 Umsetzungsfristen
1. Ħarsa ġenerali
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Standard |
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UMS.4.1 Festlegung von Umsetzungsfristen
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Umsetzung MUSS ein realistisches Zieldatum für die Umsetzung der bisher nicht umgesetzten Anforderungen festlegen. Erläuterung Für jede umzusetzende Maßnahme muss ein realistisches Zieldatum festgelegt werden, das den Umfang, die verfügbaren Ressourcen und mögliche Abhängigkeiten berücksichtigt. Die Einhaltung dieser Fristen muss nachgehalten werden. Bei Überschreitung der Fristen sind geeignete Maßnahmen einzuleiten.
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1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Regolamenti relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Regolamenti
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Regolamentazzjoni |
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