+UMS.4 Umsetzungsfristen
---+UMS.4.1 Festlegung von Umsetzungsfristen

UMS.4 Umsetzungsfristen

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme
UMS.4.1 Festlegung von Umsetzungsfristen

Umsetzung MUSS ein realistisches Zieldatum für die Umsetzung der bisher nicht umgesetzten Anforderungen festlegen.

Erläuterung

Für jede umzusetzende Maßnahme muss ein realistisches Zieldatum festgelegt werden, das den Umfang, die verfügbaren Ressourcen und mögliche Abhängigkeiten berücksichtigt. Die Einhaltung dieser Fristen muss nachgehalten werden. Bei Überschreitung der Fristen sind geeignete Maßnahmen einzuleiten.

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation