+Artikel 28 (9)
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Artikel 28 (9)
Die ESA erarbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe technischer Durchführungsstandards, um die Standardvorlagen für die Zwecke des in Absatz 3 genannten Informationsregisters festzulegen, einschließlich Informationen, die allen vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen gemein sind. Die ESA übermitteln der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 17. Januar 2024. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Durchführungsstandards gemäß Artikel 15 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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