+Artikel 63 Änderungen der Verordnung (EU) 2016/1011

Artikel 63 Änderungen der Verordnung (EU) 2016/1011

Artikel 63

Änderungen der Verordnung (EU) 2016/1011

In Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/1011 wird folgender Absatz angefügt:

„(6) 

Für kritische Referenzwerte verfügt ein Administrator über eine solide Verwaltung und Rechnungslegung, interne Kontrollmechanismen, effiziente Verfahren für die Risikobewertung sowie wirksame Kontroll- und Sicherheitsmechanismen für den Betrieb von IKT-Systemen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates ( *5 ).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung