+Abschnitt 1 Zuständigkeiten und Pflichten der Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaaten
---+Artikel 12 Befugnisse der zuständigen Behörden des Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaats
---+Artikel 13 Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten
------+Article 13 1.
------+Article 13 2.
------+Article 13 3.
------+Article 13 4.
------+Article 13 5.
------+Article 13 6.
------+Article 13 7.
------+Article 13 8.
------+Article 13 9.
---+Artikel 14 Nachprüfung vor Ort und Inspektion von Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat
------+Article 14 1.
------+Article 14 2.

Abschnitt 1 Zuständigkeiten und Pflichten der Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaaten

Abschnitt 1 Zuständigkeiten und Pflichten der Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaaten

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 12 Befugnisse der zuständigen Behörden des Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaats

Artikel 12

Befugnisse der zuständigen Behörden des Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaats

Unbeschadet der Bestimmungen dieser Richtlinie, die der zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats Zuständigkeit übertragen, obliegt die Aufsicht über Wertpapierfirmen den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats.

Artikel 13 Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten
Artikel 14 Nachprüfung vor Ort und Inspektion von Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung