+Artikel 26 Berechnung von K-TCD

Artikel 26 Berechnung von K-TCD

Artikel 26

Berechnung von K-TCD

Für die Zwecke der Berechnung von K-TCD wird die Eigenmittelanforderung anhand folgender Formel berechnet:

Eigenmittelanforderung = α • EV • RF • CVA

Dabei gilt:

α = 1,2

EV = der gemäß Artikel 27 berechnete Risikopositionswert

RF = der Risikofaktor für die jeweilige Gegenpartei gemäß Tabelle 2

CVA = die gemäß Artikel 32 berechnete Anpassung der Kreditbewertung



Tabelle 2

Art der Gegenpartei

Risikofaktor

Zentralstaaten, Zentralbanken und sonstige öffentliche Stellen

1,6 %

Kreditinstitute und Wertpapierfirmen

1,6 %

Andere Gegenparteien

8 %

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung