+Artikel 7 f)
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Artikel 7 f)
die Interessen der Mitgliedstaaten, in denen die CCP Dienstleistungen erbringt und in denen ihre Clearingmitglieder und — soweit entsprechende Informationen verfügbar sind — deren Kunden und indirekte Kunden, einschließlich jener Kunden oder indirekten Kunden, die von Mitgliedstaaten als andere systemrelevante Institute benannt wurden, sowie etwaige verbundene FMI, einschließlich interoperabler CCPs, niedergelassen sind, insbesondere was die Auswirkungen einer Entscheidung, einer Maßnahme oder eines Nichttätigwerdens auf die Finanzstabilität oder die Finanzmittel dieser Mitgliedstaaten und der Union als Ganzes betrifft;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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