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+Artikel 17 2 |
Artikel 17 2(2) Die in Absatz 1 Buchstabe a des vorliegenden Artikels genannte gemeinsame Entscheidung zur Feststellung wesentlicher Hindernisse für die Abwicklungsfähigkeit ergeht innerhalb von vier Monaten nach Vorlage des Berichts beim Abwicklungskollegium gemäß Artikel 16 Absatz 1. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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