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+Artikel 30 6 |
Artikel 30 6(6) Die CCP nimmt in ihren Betriebsvorschriften zusätzlich zu ähnlichen in den Betriebsvorschriften vorgesehenen Regelungen für die Sanierungsphase Bezug auf die Befugnis zur Herabsetzung von Zahlungsverpflichtungen nach Absatz 1 und sorgt dafür, dass vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden, die es der Abwicklungsbehörde ermöglichen, ihre Befugnisse nach diesem Artikel auszuüben. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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