+Artikel 30 6

Artikel 30 6

(6)   Die CCP nimmt in ihren Betriebsvorschriften zusätzlich zu ähnlichen in den Betriebsvorschriften vorgesehenen Regelungen für die Sanierungsphase Bezug auf die Befugnis zur Herabsetzung von Zahlungsverpflichtungen nach Absatz 1 und sorgt dafür, dass vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden, die es der Abwicklungsbehörde ermöglichen, ihre Befugnisse nach diesem Artikel auszuüben.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung