(5) Die ESMA arbeitet unter Berücksichtigung der nach Artikel 49 Absatz 5 und Artikel 74 Absatz 4 der Richtlinie 2014/59/EU angenommenen technischen Regulierungsstandards Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen die Methode für die Durchführung der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Bewertung festgelegt wird, einschließlich der Berechnung der Liquidationsverluste, die durch die in Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe c des vorliegenden Artikels genannten Kosten entstanden wären, wenn die CCP unter vollständiger Anwendung der anwendbaren vertraglichen Verpflichtungen und anderer in ihren Betriebsvorschriften festgehaltener Vereinbarungen im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens abgewickelt worden wäre.
Die ESMA übermittelt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 12. Februar 2022.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Verordnung durch Erlass der in Unterabsatz 1 dieses Absatzes genannten technischen Regulierungsstandards nach den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu ergänzen