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+Artikel 70 1 |
Artikel 70 1(1) Die CCP teilt der zuständigen Behörde mit, wenn sie ihrer Einschätzung nach im Sinne von Artikel 22 Absatz 2 ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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