+Artikel 77 4

Artikel 77 4

(4)   Die Anerkennung und Durchsetzung der Drittlandsabwicklungsverfahren berührt nicht die nach nationalem Recht anwendbaren regulären Insolvenzverfahren.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung