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+Artikel 96 2 |
Artikel 96 2Bis zum 12. Februar 2026 überprüft die Kommission die Durchführung dieser Verordnung und übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat dazu einen Bericht. Sie prüft mindestens Folgendes: 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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