+Artikel 7 f)
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Artikel 7 f)
Sie prüfen, ob das Institut die Fälle, in denen ein Händler gemäß Artikel 104b Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 mehr als einem Handelstisch zugeordnet ist, ordnungsgemäß dokumentiert und begründet. Zu diesem Zweck
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i)
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prüfen sie die Verantwortung des jeweiligen Händlers im Rahmen der Handelstische, denen er zugeordnet wurde;
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ii)
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prüfen sie, ob die Aufgaben, die der Händler für einen Handelstisch gemäß der Geschäftsstrategie des entsprechenden Handelstischs wahrnimmt, nicht im Widerspruch zu den Aufgaben stehen, die der Händler für die anderen Handelstische wahrnimmt, und keinen Konflikt mit diesen verursachen;
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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