+Artikel 9 f)
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Artikel 9 f)
in den besonderen Fällen, in denen Händler mit neuen Produkten handeln dürfen, die nicht mit Buchstabe b übereinstimmen, der Ausschuss für neue Produkte die Geschäfte auf individueller Basis und innerhalb der unter Buchstabe d Ziffer i genannten Grenzen genehmigt;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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