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Artikel 9 i)

alle neuen Produkte unabhängig von ihrem Grad der Einbindung in die IT-Systeme sowohl im internen Risikomessmodell als auch in den täglichen Änderungen des Portfoliowerts berechnet werden, die im Zusammenhang mit Rückvergleichen und Gewinn- und Verlustzuweisung verwendet werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung