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Artikel 14 g)

das Institut ein Bestandsverzeichnis über die genehmigten Instrumente und die zugrunde liegenden Risikopositionen, die die Händler eingehen können, ordnungsgemäß dokumentiert und förmlich genehmigt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung