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+Artikel 28 2 |
Artikel 28 2(2) Abweichend von Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i und ii können die zuständigen Behörden von dem Institut verlangen, dass es die unter diesen Ziffern genannten Angaben nur für die wichtigsten Warenpositionen vorlegt, und die Beurteilung gemäß diesem Absatz 1 anhand dieser Angaben vornehmen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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