+Artikel 38 6

Artikel 38 6

(6)   Für die Zwecke des Absatzes 3 Buchstabe b Ziffer i nehmen die zuständigen Behörden für die wichtigsten Handelstische oder alle Handelstische folgende Handlungen vor:

a)

Sie fordern das Institut auf, die Zeitreihen der hypothetischen und theoretischen Änderungen des Werts des Portfolios des Handelstischs vorzulegen, die für die Berechnung des in Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2059 genannten Spearman-Korrelationskoeffizienten und Kolmogorov-Smirnov-Testparameters verwendet wurden.

b)

Sie berechnen den Spearman-Korrelationskoeffizienten gemäß Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2059 und den Kolmogorov-Smirnov-Testparameter gemäß Artikel 8 der genannten Delegierten Verordnung.

c)

Sie prüfen, ob der Spearman-Korrelationskoeffizient bzw. der Kolmogorov-Smirnov-Testparameter, der sich aus Buchstabe b ergibt, mit dem vom Institut berechneten Spearman-Korrelationskoeffizient bzw. Kolmogorov-Smirnov-Testparameter übereinstimmt.

d)

Sie prüfen, ob die Einstufung der Handelstische in grün, orange, gelb oder rot gemäß Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2059 korrekt ist.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung