+Artikel 16 a)
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Artikel 16 a)
eine Beschreibung aller Fälle, in denen die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats festgestellt haben, dass das Institut im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Instituten oder der Aufsicht über deren Marktverhalten gegen nationales oder EU-Recht oder gegen Anforderungen verstoßen hat, wozu auch die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und die zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU erlassenen nationalen Vorschriften zählen, samt einer Erläuterung der Aufsichtsmaßnahmen, die zur Abstellung der Verstöße ergriffen wurden oder geplant sind;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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