+Artikel 17 3

Artikel 17 3

(3)   Die zuständigen Behörden stellen folgende Informationen bereit:

a)

eine Beschreibung der Situation, einschließlich der Ursache für den Liquiditätsengpass, der erwarteten Auswirkungen des Liquiditätsengpasses auf das Institut und der Entwicklungen bezüglich der gruppeninternen Geschäfte;

b)

eine Erläuterung der von den zuständigen Behörden oder dem Institut ergriffenen oder geplanten Maßnahmen, einschließlich aller etwaigen Anforderungen, die dem Institut von den zuständigen Behörden auferlegt wurden, um den Liquiditätsengpass abzumildern;

c)

die Ergebnisse von Bewertungen der systemrelevanten Auswirkungen des Liquiditätsengpasses;

d)

die letzten verfügbaren quantitativen Angaben zur Liquidität gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben c bis h.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung