+Unterabschnitt 1 Bestimmung der eigenmittel
---+Artikel 87 Eigenmittel
---+Artikel 88 Basiseigenmittel
---+Artikel 89 Ergänzende Eigenmittel
------+Article 89 1.
------+Article 89 2.
---+Artikel 90 Aufsichtliche Genehmigung der ergänzenden Eigenmittel
------+Article 90 1.
------+Article 90 2.
------+Article 90 3.
------+Article 90 4.
---+Artikel 91 Überschussfonds
------+Article 91 1.
------+Article 91 2.
---+Artikel 92 Delegierte Rechtsakte und technische Regulierungs- und Durchführungsstandards
------+Article 92 1.
------+Article 92 1a.
------+Article 92 2.
------+Article 92 3.

Unterabschnitt 1 Bestimmung der eigenmittel

Unterabschnitt 1 Bestimmung der eigenmittel

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 87 Eigenmittel

Artikel 87

Eigenmittel

Die Eigenmittel umfassen die Summe aus Basiseigenmitteln im Sinne von Artikel 88 und ergänzenden Eigenmitteln im Sinne von Artikel 89.

Artikel 88 Basiseigenmittel

Artikel 88

Basiseigenmittel

Die Basiseigenmittel setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

1. 

dem Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten, die gemäß Artikel 75 und Abschnitt 2 bewertet wurden;

2. 

den nachrangigen Verbindlichkeiten.

Vom Überschussbetrag im Sinne von Nummer 1 wird der Betrag der vom Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen gehaltenen eigenen Aktien abgezogen.

Artikel 89 Ergänzende Eigenmittel
Artikel 90 Aufsichtliche Genehmigung der ergänzenden Eigenmittel
Artikel 91 Überschussfonds
Artikel 92 Delegierte Rechtsakte und technische Regulierungs- und Durchführungsstandards

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung